Was eine Rechnung enthalten muss: die Pflichtangaben
Alle Pflichtfelder auf einer Rechnung gemäß Steuergesetzbuch, kurz erklärt.
Eine korrekte Rechnung bedeutet vor allem eine vollständige Rechnung. Das Steuergesetzbuch verlangt eine Reihe von Angaben, ohne die das Dokument nicht gültig ist — und in e-Factura führt das Fehlen eines Pflichtfelds direkt zur Ablehnung durch ANAF.
Die Pflichtangaben
- Die Bezeichnung des Dokuments — „Factură” (Rechnung) und gegebenenfalls der Hinweis auf die Serie.
- Serie und Nummer — fortlaufend, ohne Lücken. Siehe Leitfaden zu Serie und Nummer.
- Das Ausstellungsdatum (und, falls abweichend, das Datum der Lieferung/Leistung).
- Die Daten des Lieferanten — Name, CUI/CIF, Handelsregisternummer, Adresse.
- Die Daten des Kunden — Name, CUI/CIF (bei B2B), Adresse.
- Die Beschreibung der Produkte/Dienstleistungen — Bezeichnung, Menge, Maßeinheit.
- Der Einzelpreis ohne USt und der Wert pro Position.
- Der angewendete USt-Satz und der USt-Betrag, aufgeschlüsselt nach Sätzen.
- Der Gesamtbetrag ohne USt, die USt und der zu zahlende Gesamtbetrag.
- Die Währung — und bei Fremdwährung der Wechselkurs und das Lei-Äquivalent der USt.
Besondere Vermerke, falls zutreffend
- „Taxare inversă” (Reverse-Charge) — bei Umsätzen mit Reverse-Charge-Verfahren.
- „TVA la încasare” (USt bei Vereinnahmung) — wenn Sie diese Regelung anwenden. Siehe den Leitfaden zur USt bei Vereinnahmung.
- „Scutit de TVA” (USt-befreit) und die gesetzliche Grundlage — bei befreiten Umsätzen.
- Die Identifikationsdaten des Käufers als Privatperson bei B2C-Verkäufen über e-Factura.
Was nicht mehr verpflichtend ist
Unterschrift und Stempel sind nicht mehr erforderlich. Eine Rechnung ist auch ohne sie gültig — wichtig sind die Identifikationsangaben und die Korrektheit der Daten.
Wie facturifirma Ihnen hilft
In facturifirma enthält das Rechnungsformular alle Pflichtfelder, und die Daten Ihrer Firma sowie des Kunden werden automatisch anhand der CUI ausgefüllt (mit Übernahme aus den öffentlichen Registern). Bei der Übermittlung an e-Factura validiert die Anwendung die Struktur vor dem Senden, damit Sie fehlende Felder lokal erkennen, nicht erst durch eine Ablehnung von ANAF.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?
Eine unvollständige Rechnung kann vom Kunden beim USt-Abzug zurückgewiesen werden und wirft bei einer Kontrolle Probleme auf. Zudem führt in e-Factura das Fehlen eines Pflichtfelds direkt zur Ablehnung durch ANAF.
Muss der BNR-Kurs auf einer Fremdwährungsrechnung stehen?
Ja. Bei einer Fremdwährungsrechnung geben Sie den verwendeten Wechselkurs und das Lei-Äquivalent der USt an. Siehe den Leitfaden zum BNR-Kurs auf der Rechnung.
Braucht es Unterschrift und Stempel?
Nein. Seit Jahren ist eine Rechnung ohne Unterschrift und Stempel gültig. Wichtig sind die Identifikationsangaben und die Korrektheit der Daten.
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