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Rechnungsstellung

Was eine Rechnung enthalten muss: die Pflichtangaben

Alle Pflichtfelder auf einer Rechnung gemäß Steuergesetzbuch, kurz erklärt.

Eine korrekte Rechnung bedeutet vor allem eine vollständige Rechnung. Das Steuergesetzbuch verlangt eine Reihe von Angaben, ohne die das Dokument nicht gültig ist — und in e-Factura führt das Fehlen eines Pflichtfelds direkt zur Ablehnung durch ANAF.

Die Pflichtangaben

Besondere Vermerke, falls zutreffend

Was nicht mehr verpflichtend ist

Unterschrift und Stempel sind nicht mehr erforderlich. Eine Rechnung ist auch ohne sie gültig — wichtig sind die Identifikationsangaben und die Korrektheit der Daten.

Wie facturifirma Ihnen hilft

In facturifirma enthält das Rechnungsformular alle Pflichtfelder, und die Daten Ihrer Firma sowie des Kunden werden automatisch anhand der CUI ausgefüllt (mit Übernahme aus den öffentlichen Registern). Bei der Übermittlung an e-Factura validiert die Anwendung die Struktur vor dem Senden, damit Sie fehlende Felder lokal erkennen, nicht erst durch eine Ablehnung von ANAF.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?

Eine unvollständige Rechnung kann vom Kunden beim USt-Abzug zurückgewiesen werden und wirft bei einer Kontrolle Probleme auf. Zudem führt in e-Factura das Fehlen eines Pflichtfelds direkt zur Ablehnung durch ANAF.

Muss der BNR-Kurs auf einer Fremdwährungsrechnung stehen?

Ja. Bei einer Fremdwährungsrechnung geben Sie den verwendeten Wechselkurs und das Lei-Äquivalent der USt an. Siehe den Leitfaden zum BNR-Kurs auf der Rechnung.

Braucht es Unterschrift und Stempel?

Nein. Seit Jahren ist eine Rechnung ohne Unterschrift und Stempel gültig. Wichtig sind die Identifikationsangaben und die Korrektheit der Daten.

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