Stornorechnung: wie Sie eine ausgestellte Rechnung korrekt korrigieren
Was Storno ist, wann Sie es nutzen und wie Sie eine ausgestellte Rechnung korrigieren, ohne sie zu löschen.
Eine ausgestellte steuerliche Rechnung wird nicht gelöscht. Wenn Ihnen ein Fehler unterlaufen ist — Kunde, Menge, Preis, USt-Satz — erfolgt die Korrektur durch Stornierung: Sie stellen ein Dokument aus, das die ursprüngliche Rechnung ganz oder teilweise annulliert. Dieser Leitfaden erklärt, was Storno ist, wann Sie es nutzen und wie es gemeldet wird.
Was eine Stornorechnung ist
Die Stornierung ist eine Rechnung mit negativen Werten (eine Gutschrift), die die Wirkung einer zuvor ausgestellten Rechnung aufhebt. Sie löscht die Originalrechnung nicht — sie „korrigiert” sie buchhalterisch, wobei die vollständige Nachvollziehbarkeit der Dokumente erhalten bleibt.
Das Ergebnis: In der Erfassung bleiben beide bestehen — die ursprüngliche Rechnung und die Stornierung — und der Nettosaldo spiegelt die korrekte Situation wider.
Wann Sie die Stornierung nutzen
- Sie haben falsch fakturiert — falscher Kunde, falsche Menge/Preis, falscher USt-Satz.
- Warenrücksendung — der Kunde gibt bereits fakturierte Produkte zurück.
- Nachträglicher Rabatt — Sie gewähren nach Ausstellung der Rechnung einen Rabatt.
- Auftragsstornierung — die Dienstleistung/Lieferung findet nach der Rechnungsstellung nicht mehr statt.
Wie die Korrektur erfolgt
Sie haben zwei Vorgehensweisen:
- Stornierung nach Wert — Sie annullieren die Rechnung auf Gesamtsumme (eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag).
- Stornierung nach Positionen — Sie annullieren nur die betroffenen Positionen, wenn der Rest der Rechnung gültig bleibt.
Nach der Stornierung stellen Sie (falls erforderlich) eine neue, korrekte Rechnung aus. So ist die Korrektur transparent und nachprüfbar.
Die Meldung in e-Factura
Die Stornorechnung wird wie jede andere Rechnung in RO e-Factura übermittelt, mit dem Dokumenttyp „Gutschrift”. Es gilt dieselbe Frist von 5 Kalendertagen ab Ausstellung. Deshalb muss die Korrektur zeitnah erfolgen — nicht nur in der Buchhaltung, sondern auch in SPV.
Wie es in facturifirma funktioniert
In facturifirma startet die Stornierung direkt aus der Rechnung, die Sie korrigieren möchten: Sie wählen die zu stornierende Rechnung, die Methode (nach Wert oder nach Positionen), und die Anwendung erzeugt das Dokument mit negativen Werten und kennzeichnet es korrekt als Gutschrift für SPV. Anschließend können Sie es wie jede andere Rechnung an e-Factura senden. So korrigieren Sie, ohne die Grundregel zu verletzen — ausgestellte Rechnungen werden nicht gelöscht — und bleiben konform.
Häufige Fragen
Kann ich eine falsche Rechnung löschen?
Nein. Eine ausgestellte steuerliche Rechnung wird nicht gelöscht — sie wird durch Stornierung (eine Rechnung mit negativen Werten) oder durch eine Korrekturrechnung korrigiert. So bleibt die Nachvollziehbarkeit erhalten.
Wird die Stornierung in e-Factura gemeldet?
Ja. Die Stornorechnung (Gutschrift) wird wie jede andere Rechnung in RO e-Factura übermittelt, mit dem entsprechenden Typ (Gutschrift — BT-3), innerhalb der 5-Tage-Frist.
Storniere ich die gesamte Rechnung oder nur eine Position?
Das hängt vom Fehler ab: Sie können die Rechnung vollständig (nach Wert) oder nur die betroffenen Positionen stornieren. Wählen Sie die Methode je nachdem, was Sie korrigieren.
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