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Rechnungsstellung

Reverse-Charge-Verfahren: was es ist und wann Sie es auf der Rechnung anwenden

Was das Reverse-Charge-Verfahren ist, wann es angewendet wird und welchen Vermerk Sie auf der Rechnung anbringen (ohne USt).

Beim Reverse-Charge-Verfahren (taxare inversă) stellt der Lieferant die Rechnung ohne USt aus, und der Leistungsempfänger ist derjenige, der die USt „abschließt”: Er erfasst sie gleichzeitig als vereinnahmte und als abzugsfähige USt. Die steuerliche Wirkung ist neutral, aber auf der Rechnung gelten spezifische Regeln.

Wie eine Rechnung mit Reverse-Charge aussieht

Die übrigen Pflichtangaben bleiben unverändert.

Wann es angewendet wird

Die Regel gilt nicht überall — prüfen Sie, ob Ihr Umsatz tatsächlich in die gesetzlich vorgesehenen Kategorien fällt.

Warum die Korrektheit wichtig ist

Eine falsch behandelte Rechnung mit Reverse-Charge (mit hinzugefügter USt oder ohne Vermerk) verursacht Probleme beim Abzug für den Kunden und beim USt-Bericht. In e-Factura muss die USt-Kategorie korrekt gekennzeichnet sein, sonst kann die Rechnung abgelehnt werden.

Wie facturifirma Ihnen hilft

In facturifirma wählen Sie pro Position die USt-Kategorie „taxare inversă” (Reverse-Charge): Die Anwendung berechnet keine USt, fügt automatisch den korrekten Vermerk auf der Rechnung hinzu und kennzeichnet die Kategorie konform in e-Factura — die Rechnung geht also gültig an ANAF, ohne manuelle Anpassungen.

Häufige Fragen

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Ein Mechanismus, bei dem die USt nicht vom Lieferanten vereinnahmt wird, sondern vom Leistungsempfänger selbst abgeführt wird: Dieser erfasst gleichzeitig vereinnahmte und abzugsfähige USt. Der Lieferant stellt die Rechnung ohne USt aus.

Welchen Vermerk bringe ich auf der Rechnung an?

Auf der Rechnung mit Reverse-Charge geben Sie keinen USt-Betrag an, sondern den Vermerk „taxare inversă” (Reverse-Charge). Die Bemessungsgrundlage erscheint normal, aber ohne berechnete USt.

Wann wird es angewendet?

Bei bestimmten gesetzlich festgelegten innerstaatlichen Umsätzen und typischerweise bei innergemeinschaftlichen B2B-Dienstleistungen, bei denen der Leistungsempfänger die USt selbst abführt. Prüfen Sie, ob Ihr Umsatz darunterfällt.

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