Reverse-Charge-Verfahren: was es ist und wann Sie es auf der Rechnung anwenden
Was das Reverse-Charge-Verfahren ist, wann es angewendet wird und welchen Vermerk Sie auf der Rechnung anbringen (ohne USt).
Beim Reverse-Charge-Verfahren (taxare inversă) stellt der Lieferant die Rechnung ohne USt aus, und der Leistungsempfänger ist derjenige, der die USt „abschließt”: Er erfasst sie gleichzeitig als vereinnahmte und als abzugsfähige USt. Die steuerliche Wirkung ist neutral, aber auf der Rechnung gelten spezifische Regeln.
Wie eine Rechnung mit Reverse-Charge aussieht
- Die Bemessungsgrundlage erscheint normal, auf den Positionen.
- Es wird keine USt berechnet — Sie geben keinen Steuerbetrag an.
- Sie fügen den Pflichtvermerk „taxare inversă” hinzu.
Die übrigen Pflichtangaben bleiben unverändert.
Wann es angewendet wird
- Innerstaatliche Umsätze, die gesetzlich für bestimmte Kategorien von Waren und Dienstleistungen festgelegt sind.
- Innergemeinschaftliche B2B-Dienstleistungen, bei denen der Leistungsempfänger in einem anderen Mitgliedstaat die USt selbst abführt.
Die Regel gilt nicht überall — prüfen Sie, ob Ihr Umsatz tatsächlich in die gesetzlich vorgesehenen Kategorien fällt.
Warum die Korrektheit wichtig ist
Eine falsch behandelte Rechnung mit Reverse-Charge (mit hinzugefügter USt oder ohne Vermerk) verursacht Probleme beim Abzug für den Kunden und beim USt-Bericht. In e-Factura muss die USt-Kategorie korrekt gekennzeichnet sein, sonst kann die Rechnung abgelehnt werden.
Wie facturifirma Ihnen hilft
In facturifirma wählen Sie pro Position die USt-Kategorie „taxare inversă” (Reverse-Charge): Die Anwendung berechnet keine USt, fügt automatisch den korrekten Vermerk auf der Rechnung hinzu und kennzeichnet die Kategorie konform in e-Factura — die Rechnung geht also gültig an ANAF, ohne manuelle Anpassungen.
Häufige Fragen
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Ein Mechanismus, bei dem die USt nicht vom Lieferanten vereinnahmt wird, sondern vom Leistungsempfänger selbst abgeführt wird: Dieser erfasst gleichzeitig vereinnahmte und abzugsfähige USt. Der Lieferant stellt die Rechnung ohne USt aus.
Welchen Vermerk bringe ich auf der Rechnung an?
Auf der Rechnung mit Reverse-Charge geben Sie keinen USt-Betrag an, sondern den Vermerk „taxare inversă” (Reverse-Charge). Die Bemessungsgrundlage erscheint normal, aber ohne berechnete USt.
Wann wird es angewendet?
Bei bestimmten gesetzlich festgelegten innerstaatlichen Umsätzen und typischerweise bei innergemeinschaftlichen B2B-Dienstleistungen, bei denen der Leistungsempfänger die USt selbst abführt. Prüfen Sie, ob Ihr Umsatz darunterfällt.
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