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Rechnungsstellung

Vereinfachte Rechnung: wann Sie sie nutzen können und was sie enthält

Was die vereinfachte Rechnung ist, bis zu welcher Schwelle Sie sie nutzen und was sie im Vergleich zu einer normalen enthält.

Für Verkäufe geringen Werts erlaubt das Gesetz eine vereinfachte Rechnung — mit weniger Angaben als eine normale Rechnung. Das ist nützlich, wenn die Ausstellung einer vollständigen Rechnung im Verhältnis zum Transaktionsbetrag unverhältnismäßig wäre.

Wann Sie sie nutzen können

Unterhalb einer gesetzlich festgelegten Wertschwelle — traditionell das Äquivalent von rund 100 Euro. Die Schwelle kann aktualisiert werden, prüfen Sie also den aktuell gültigen Wert, bevor Sie sich darauf verlassen.

Was sie enthält (im Vergleich zu einer normalen Rechnung)

Eine vereinfachte Rechnung kann einige der Pflichtangaben einer vollständigen Rechnung auslassen, muss aber weiterhin klar identifizieren:

Der Zusammenhang mit dem Kassenbon

Ein Kassenbon, der die Steuernummer des Käufers enthält, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als vereinfachte Rechnung gelten. Der Unterschied zwischen Quittung, Kassenbon und Rechnung wird im Leitfaden Quittung vs. Kassenbon erläutert.

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facturifirma stellt vollständige und korrekte Rechnungen aus, mit allen erforderlichen Angaben und Übermittlung an e-Factura. Für Verkäufe, bei denen das Gesetz die vereinfachte Form erlaubt, haben Sie die Freiheit, eine Rechnung mit den geforderten Mindestangaben auszustellen — und wenn Ihre Tätigkeit einen Kassenbon erfordert, bleibt dieser separat von der Registrierkasse ausgestellt.

Häufige Fragen

Was ist eine vereinfachte Rechnung?

Eine Rechnung für kleine Beträge, die weniger Angaben als eine normale Rechnung enthalten kann. Sie wird unterhalb einer gesetzlich festgelegten Wertschwelle genutzt.

Bis zu welchem Betrag kann ich eine vereinfachte Rechnung ausstellen?

Bis zu einer gesetzlich festgelegten Schwelle (traditionell das Äquivalent von rund 100 Euro). Prüfen Sie den aktuell gültigen Wert, da sich die Schwelle ändern kann.

Ist der Kassenbon eine vereinfachte Rechnung?

Ein Kassenbon, der die Steueridentifikationsnummer des Käufers enthält, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als vereinfachte Rechnung gelten. Siehe den Leitfaden Quittung vs. Kassenbon.

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