Der BNR-Wechselkurs auf der Rechnung: wie Sie ihn bei Fremdwährungsrechnungen korrekt anwenden
Wie Sie den BNR-Kurs bei Fremdwährungsrechnungen anwenden und wie das Lei-Äquivalent erscheint.
Wenn Sie eine Rechnung in Fremdwährung (EUR, USD usw.) ausstellen, benötigen Sie das Lei-Äquivalent für die steuerliche Erfassung — und dieses wird mit dem BNR-Kurs berechnet. Dieser Leitfaden erklärt, welchen Kurs Sie verwenden, zu welchem Datum und wie er auf der Rechnung erscheint.
Welchen Kurs Sie verwenden und zu welchem Datum
Die übliche Regel: der am Ausstellungsdatum der Rechnung gültige BNR-Kurs (in bestimmten Fällen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung der USt). Der Kurs ändert sich täglich, daher ist das Datum wichtig.
Warum Sie das Lei-Äquivalent brauchen
Auch wenn die Rechnung in Fremdwährung ausgestellt ist, müssen Bemessungsgrundlage und USt für die Meldung (Verkaufsjournal, USt-Voranmeldung) auch in Lei ausgewiesen werden. Ohne den korrekten Kurs sind die Lei-Beträge — und damit die gemeldete USt — falsch.
Aufschlag auf den Kurs (optional)
Manche Firmen fügen dem BNR-Kurs bei der Umrechnung einen kleinen Aufschlag hinzu. Das ist eine Geschäftsoption, muss aber transparent und konsequent genutzt werden, um keine ungerechtfertigten Abweichungen zu erzeugen.
Wie es in facturifirma funktioniert
facturifirma übernimmt automatisch den BNR-Kurs aus dem eigenen Kurscache (täglich aktualisiert) und wendet ihn auf Fremdwährungsrechnungen an — es berechnet das Lei-Äquivalent für Bemessungsgrundlage und USt. Optional können Sie einen Aufschlag auf den Kurs konfigurieren. So hat die Fremdwährungsrechnung automatisch das korrekte Lei-Äquivalent, bereit für die Meldung.
Häufige Fragen
Zu welchem Datum wird der BNR-Kurs für eine Fremdwährungsrechnung genommen?
In der Regel wird der am Ausstellungsdatum der Rechnung gültige BNR-Kurs verwendet (oder gegebenenfalls zum Zeitpunkt der Steuerentstehung der USt). Die Rechnungssoftware übernimmt automatisch den Tageskurs.
Wird die USt in Fremdwährung oder in Lei berechnet?
Bemessungsgrundlage und USt werden für die Meldung auch in Lei ausgewiesen, auf Basis des Kurses. Die Rechnung kann in Fremdwährung sein, aber das Lei-Äquivalent ist für die steuerliche Erfassung notwendig.
Kann ich einen Aufschlag auf den BNR-Kurs anwenden?
Ja, manche Firmen wenden bei der Umrechnung einen kleinen Aufschlag an. Diese Einstellung sollte mit Vorsicht genutzt werden, um gegenüber dem Kunden und der steuerlichen Erfassung korrekt zu bleiben.
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